Impressum

Daniela Mack
Tullner Straße 186 / Top 1, 
3040 Neulengbach, Industriegebiet Markersdorf

+43 664 99 25 36 70
[email protected] 

Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Stornierungsbedingungen 

Bistro to go – Eventcatering 

Bistro to go – Eventcatering by Daniela Mack
Tullnerstraße 186 / Top 1
3040 Ind. Gebiet Markersdorf, Neulengbach
Österreich
UID: ATU79355813
E-Mail: [email protected] 
 

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote von Bistro to go – Eventcatering im Bereich Catering, Eventverpflegung, Equipmentbereitstellung sowie Service- und Personalleistungen. 
Mit der Buchung eines Angebots gelten diese Bedingungen als verbindlich akzeptiert. 
 

2. Angebot & Vertragsabschluss 

Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als fix reserviert und wird bei Terminstornierung einbehalten.
 

3. Preise & Leistungen 

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise und Leistungen. 
Nicht inkludierte oder zusätzliche Leistungen werden gesondert verrechnet, insbesondere: 

  • Überstunden von Service- oder Küchenpersonal
  • zusätzlicher Getränke- oder Speisenverbrauch
  • Müllentsorgung oder erhöhter Reinigungsaufwand
  • nachträgliche Änderungen oder Zusatzbestellungen

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand bzw. Verbrauch. 
 

4. Gästeanzahl 

Die finale Gästeanzahl ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben und gilt als verbindliche Verrechnungsgrundlage.
 Spätere Reduktionen können nicht berücksichtigt werden. 
 

5. Zahlungskonditionen 

Sofern nicht anders vereinbart: 

  • Anzahlung bei Buchung (Terminfixierung)
  • Restbetrag nach der Veranstaltung laut Rechnung
  • Zahlungsziel: 7 Tage netto

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen verrechnet. 
 

6. Stornierungsbedingungen 

Mit Eingang der Anzahlung wird der gewünschte Veranstaltungstermin exklusiv für den Auftraggeber reserviert. 
Da dieser Termin in der Regel nicht kurzfristig neu vergeben werden kann, gilt: 
Die Anzahlung dient als Termin- und Planungssicherheit und wird im Falle einer Stornierung oder Absage zu 100 % einbehalten. 
Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen. 
Bereits entstandene Kosten (z. B. Wareneinkauf, Personalplanung, Vorbereitungsarbeiten oder Fremdleistungen) können zusätzlich verrechnet werden. 
 

7. Haftung 

Für Schäden, die durch Gäste oder den Veranstalter verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
 Für höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse übernehmen wir keine Haftung. 
 

8. Lebensmittelhygiene 

Alle Speisen werden nach geltenden lebensmittelrechtlichen Standards hergestellt.
 Für unsachgemäße Lagerung oder Weiterverwendung nach Veranstaltungsende übernehmen wir keine Haftung. 
 

9. Gerichtsstand & Recht 

Es gilt österreichisches Recht.
 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Niederösterreich.